Elektronischer Rechtsverkehr in der Justiz

Beglaubigungserfordernisse werden vereinfacht

§ 169 (3) ZPO soll vereinfacht werden, so kann viel papierlos gemact werden [Beh&ouuml;rdenspiegel 11/2014 S.46]

verflichtendes Elektronisches Anwaltspostfach mit Verzeichnisdienst

aber ohne elektronische Signatur (!?) [Beh&ouuml;rdenspiegel 11/2014 S.46]

Gerichte müssen auch elektronische Dokumente &ouuml;ffnen

[Beh&ouuml;rdenspiegel 11/2014 S.46]

Hierbei ist natürlich aufzupassen, dass keine Schadensprogramme beim Rechtsverkehr eingefangen werden. Es sind Formate zu wählen sowie Dienste zu wählen, die Schaden verhinderen.

Relevanz

Baden Württemberg forciert elektronischen Rechtsverkehr 22.12.2013
Hessen [Behördenspiegel 11/2014 S. 46]