Elektronischer Rechtsverkehr in der Justiz
Beglaubigungserfordernisse werden vereinfacht
§ 169 (3) ZPO soll vereinfacht werden, so kann viel papierlos gemact werden
[Beh&ouuml;rdenspiegel 11/2014 S.46]
verflichtendes Elektronisches Anwaltspostfach mit Verzeichnisdienst
aber ohne elektronische Signatur (!?)
[Beh&ouuml;rdenspiegel 11/2014 S.46]
Gerichte müssen auch elektronische Dokumente &ouuml;ffnen
[Beh&ouuml;rdenspiegel 11/2014 S.46]
Hierbei ist natürlich aufzupassen, dass keine Schadensprogramme beim Rechtsverkehr eingefangen werden. Es sind Formate zu wählen sowie Dienste zu wählen, die Schaden verhinderen.
Relevanz
- Baden Württemberg forciert elektronischen Rechtsverkehr 22.12.2013
- Hessen [Behördenspiegel 11/2014 S. 46]