Datenschutz

Datenschutz

Auswerten:
Forschungsprojekt zum Datenschutz
W.Kilian: Wie der Staat unsere Daten Schützen kann 4.7.2014
  • Philosophische Sicht:
    • Leibnitz: Mensch ist etwas Bensonders,
    • Kant: Personen sind Zweck an sich und nicht zu gebrauchendes Mittel
    • Trendlenburg: Persönlichkeit ist das Vermögen des Menschen, sich in verschiedenen Zuständen seines Daseins der Identität selbst bewusst zu werden
  • deutsches und Europäisches Recht: Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann zulässig, wenn rechtsvorschrift besteht oder die einwilligung der Betroffenen Persion vorliegt. - leider wirkt diese kaum mehr als effektive Schranke für Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung.
  • Heute gibt es einen (illgalen ?) Dienstleistungsmarkt aus gesammelten Datenspuren über Personen. Die Person wird entschlüsselt, virtualisiert, enttabuisiert, lokalisiert, vernetzt und langfristig dokumentiert, also letztlich als Mittel für zahlreiche Zwecke "entpersonalisiert".
  • Personenbezogene Daten sind unkörperlich. - Es gibt andere Eigentumsrechte an unkörperlichen Sachen wie Patente, Urheberrechte.
  • Das Verfügungsrecht an personenbezogenen Daten ist ungeklärt - obwohl diese Daten einen Vermögenswert besitzen - man sollte aber ein immaterielles Recht an seinen Daten haben und die Verwendung effektiv steueren können,
  • Diese Rechte sollte gestäkt werden und lokale gerichtliche Zuständigkeit haben.
  • Problem: Die illegale Verarbeitung der Daten finanziert viele Internetdienste. - Der Autor fordert bezahlte Kommunikationsinfrastukturen, die dafür auf die illegale Datensammelei verzichten.

Recht auf Vergessen - versus Zensur

"Recht auf Vergessen": Google muss Links zu personenbezogenen Daten entfernen EuGH-Urteil 13.5.2014
Pro & Contra: Das "Recht auf Vergessen" im Internet 14.5.2014
Suchmaschinen müssen neutral bleiben:
  • Suchmaschinen suchen Daten, aber wollen keine expliziten persönlichen Daten sammeln wie eine Behörde
  • solche diskretierenden Daten gehören nicht ins Internet

Links

Young Data vom Datenschutzbeauftragen in Pheinland Pfalz
sensibilisiert junge Internetnutzer zum Thema [Behürdenspiegel 11/2014]
elic.org electronic privay information center
International Assiciation of Privycy Professionals

Gute Praktiken

Verbotene Praktiken

Kopieren, Scannen und Speichern von Personalausweisen ist gesetzlich verboten
PAuswG. § 20 Abs. 2 PAuswG darf nicht zum Speichern personenbezogener Daten verwendet werden,
bestätigt auch Verwaltungsgericht Hannover (Urteil v. 28.11.2013, Az.: 10 A 5342/11,dejure.org)

Links

Datenschutzbeauftragter-Info
gibt diverse Tips was man machen muss.
Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Spiegel Thema Datenschutz
Virtuelles Datenschutzbüro
Mit digitaler Mündigkeit gegen die "Datenfresser" Buchvorstellung
Daten-speicherung.de: minimal data, maximal Privacy
sieht kritisch die Konsequenzen bei der Speicherung von Daten und Überwachung auf
Macht auch fragwürdige Tipps wie Handy-SIM-Kartentausch. (Man stelle sich vor, man tausche mit einem Terroristen/Kinderschänder/Kriminellen seine SIM-Karte, und wird dann dieser Taten verdächtig)
BIG Brother Awards
kritisieren Überwachung und überzogene Datenspionage, setzt sich für Diskretion ein
Europarat-Parlament empfiehlt mehr Transparenz beim Thema nationale Sicherheit
TSHWANE-Prinzipien sollen den Konflikt zwischen offenheit und Geheimschutz klären
Open society justice initiative unterstützt dieses.